Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Angebote, Vereinbarungen und Dienstleistungen von Awaretrain Deutschland GmbH, mit Sitz in D-61197 Florstadt und registriert im Handelsregister unter der Nummer 2124, Amtsgericht Friedberg, im Folgenden als „Awaretrain“ bezeichnet.

Bitte beachten Sie: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

1.1 Vereinbarung: jede Vereinbarung/jeder Vertrag zwischen Awaretrain und dem Kunden, unter dem Awaretrain Dienstleistungen erbringt.
1.2 Kunde: die natürliche oder juristische Person, die eine Vereinbarung mit Awaretrain geschlossen hat, oder eine natürliche oder juristische Person, die ein Angebot von Awaretrain zum Zwecke des Abschlusses einer Vereinbarung mit Awaretrain erhalten hat.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Bestimmungen dieses Dokuments, die stets Bestandteil jeder Vereinbarung sind.
1.4 Geistiges Eigentum: Alle Rechte an geistigem Eigentum und verwandte Schutzrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Rechte an Domainnamen, Handelsnamenrechte, Rechte an Know-how, Markenrechte, Modellrechte, verwandte Schutzrechte und Patentrechte.
1.5 Angebot: jeder Kostenvoranschlag oder jedes andere Angebot, das Awaretrain dem Kunden für den Abschluss einer Vereinbarung zur Verfügung stellt.
1.6 Plattform: eine Online-Plattform von Awaretrain, auf die der Kunde (soweit vereinbart) über das Internet zugreifen kann und mit der bestimmte Dienstleistungen von Awaretrain bereitgestellt werden können und/oder mit der bestimmte Informationen von Awaretrain gesammelt werden können.
1.7 Dienstleistung(en): Die Dienstleistung(en), die Awaretrain im Auftrag des Kunden erbringt, wie in Awaretrains Angebot, der Vereinbarung oder einem anderen Medium beschrieben.
1.8 Sicherheitsaudit: Informationssicherheitsprüfung im Auftrag des Kunden, die des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter des Kunden umfassen kann.
1.9 Website: https://awaretrain.com und https://learning.awaretrain.com

Artikel 2 - Umfang und Abschluss der Vereinbarung

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Awaretrain in Bezug auf die Dienstleistungen und bilden in Kombination mit dem Angebot einen integralen Bestandteil jeder Vereinbarung.
2.2 Die Geltung etwaiger Einkaufsbedingungen oder sonstiger (allgemeiner) Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
2.3 Alle Angebote von Awaretrain sind unverbindlich und für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Angebotsdatum gültig.
2.4 Die Vereinbarung kommt mit Annahme, Bestätigung oder Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden zustande. Weicht die Annahme durch den Kunden (auch in geringfügigen Einzelheiten) vom Angebot ab, so kommt die Vereinbarung nur zustande, wenn Awaretrain schriftlich bestätigt, dass die Annahme des Kunden vom ursprünglichen Angebot abweicht und bestätigt, dass Awaretrain mit der Annahme durch den Kunden einverstanden ist.
2.5 Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen verschiedener vereinbarter Dokumente gilt folgende Rangfolge:
       (i) das Angebot;
       (ii) die Bedingungen in einer anwendbaren Datenverarbeitungsvereinbarung (falls vorhanden);
       (iii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6 Nach Abschluss der Vereinbarung unternimmt Awaretrain wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erbringen. Die von Awaretrain genannten oder in der Vereinbarung genannten Fristen sind jedoch stets Schätzungen und gelten nicht als endgültige Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.7 Der Kunde hat alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die erforderlich sind, um die rechtzeitige und korrekte Erbringung der Dienstleistungen durch Awaretrain und/oder von ihm beauftragte Dritte zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird der Kunde unter anderem:
       (i) alle Informationen und sonstigen Materialien bereitstellen, von denen Awaretrain angibt, dass sie erforderlich sind, oder von denen der Kunde vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind; und
       (ii) Awaretrain Zugang zu allen Standorten gewähren, an denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, und alle von Awaretrain angemessen angeforderten Unterstützungsleistungen vor Ort erbringen.

Artikel 3 - Sicherheitsaudit

3.1 Dieser Artikel gilt nur, wenn der Kunde Sicherheitsaudits durch Awaretrain durchführen lässt oder wenn der Kunde dies selbst über die Plattform tut.
3.2 Während Awaretrain alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um eine Beschädigung der IT-Infrastruktur und anderer Objekte oder Materialien des Kunden und/oder Dritter bei der Durchführung des/der Sicherheitsaudits zu verhindern, kann Awaretrain nicht garantieren, dass bei der Durchführung eines Sicherheitsaudits kein Schaden verursacht wird. Daher kann Awaretrain im Zusammenhang mit Sicherheitsaudits nur für Schäden haftbar gemacht werden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit verursacht werden. 
3.3 Der Kunde stellt Awaretrain von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit dem/den Sicherheitsaudit(s) ergeben. Darüber hinaus wird der Kunde (auf erste Anfrage von Awaretrain):
       (i) Awaretrain vollständig entschädigen, wenn Awaretrain aus oder im Zusammenhang mit dem/den Sicherheitsaudit(s) Strafen oder Entschädigungsverpflichtungen auferlegt werden; und
       (ii) alle Rechtskosten von Awaretrain (einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Rechtsberater oder andere (technische) Experten), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem/den Sicherheitsaudit(s) ergeben, vollständig kompensieren.
3.4 Werden Mitarbeiter oder andere von Awaretrain eingesetzte Personen von Polizeikräften, (Aufsichts-)Behörden oder privatem Sicherheitspersonal unter dem Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer rechtswidrigen Handlung festgenommen, inhaftiert oder in Gewahrsam genommen, ist der Kunde verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um Abhilfe zu schaffen, sofern die Festnahme, Inhaftierung oder das Gewahrsam direkt oder indirekt mit dem/den Sicherheitsaudit(s) in Verbindung steht. 
3.5 Für die Zwecke des Sicherheitsaudits ermächtigt der Kunde hiermit Awaretrain, sich als Dritte auszugeben, sowie Mitarbeiter und andere Vertreter des Kunden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen anzusprechen.
3.6 Alle Rechte und Pflichten von Awaretrain, die sich aus diesem Artikel ergeben, gelten auch für Dritte, die von Awaretrain beauftragt werden. 
3.7 Eine erfolgreiche Phishing-Simulation per E-Mail setzt stets ein korrektes Whitelisting durch den Kunden voraus. Awaretrain wird hierzu eine Anleitung zur Verfügung stellen

Artikel 4 - Die Plattform

4.1 Sollte die Vereinbarung die Bereitstellung der Plattform durch Awaretrain beinhalten, wird Awaretrain wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Bestimmte Betriebszeiten oder andere Service Levels gelten jedoch nur, wenn solche Service Levels zwischen Awaretrain und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. 
4.2 Awaretrain unterhält seine Plattform aktiv, was dazu führen kann, dass die Plattform vorübergehend nicht verfügbar ist. Wenn zu erwarten ist, dass sich die Wartung negativ auf die Verfügbarkeit der Plattform auswirkt, bemüht sich Awaretrain, eine solche Wartung durchzuführen, wenn die Nutzung der Plattform gemäß den Statistiken von Awaretrain durchschnittlich gering ist. Die Notfallwartung kann jederzeit von Awaretrain durchgeführt werden.
4.3 Wenn Awaretrain der Ansicht ist, dass eine Gefahr für das Funktionieren seiner Systeme, Netzwerke, Plattformen oder Dienste besteht, hat Awaretrain das Recht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für angemessen hält, um diese Gefahr abzuwenden oder zu verhindern. Awaretrain wird geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die häufigsten Risiken in Bezug auf die Plattform zu vermeiden.
4.4 Awaretrain wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Plattform mit den neuesten Versionen der gängigen Webbrowser kompatibel ist. Der Kunde stellt sicher, dass er und/oder seine Mitarbeiter aktuelle Webbrowser verwenden. Awaretrain ist nach eigenem Ermessen berechtigt, jegliche Unterstützung älterer Versionen von Webbrowsern einzustellen. 
4.5 Awaretrain wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden während der Bürozeiten Kundensupport in Bezug auf die Plattform zu bieten . Kontaktinformationen für Supportzwecke finden Sie auf der Website. Gemäß Artikel 5.4 ist Awaretrain nicht verpflichtet, Support in Bezug auf die eigenen Systeme des Kunden anzubieten oder bereitzustellen.
4.6 Für die Nutzung der Plattform können ein Konto oder bestimmte Anmeldedaten erforderlich sein. Sofern nicht anders vereinbart, sind Konten und Anmeldedaten nur für den individuellen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht von mehreren Personen/Endbenutzern geteilt werden. Der Kunde ist in vollem Umfang für die Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten oder die Anmeldedaten der Personen verantwortlich, für die der Kunde verantwortlich ist (z. B. Mitarbeiter oder vom Kunden eingesetzte Freiberufler). Awaretrain kann davon ausgehen, dass Aktionen, die von Konten des Kunden ausgeführt werden, vom Kunden autorisiert und überwacht werden. Werden Anmeldedaten versehentlich offengelegt oder einem unbefugten Dritten anderweitig bekannt, muss der Kunde Awaretrain unverzüglich informieren und alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise vom Kunden erwartet werden können, um einen Missbrauch seiner Konten zu verhindern.
4.7 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die Plattform nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht, die Vereinbarung oder Rechte Dritter genutzt wird. Der Kunde stellt sicher, dass nur natürliche Personen die Plattform nutzen. Es ist nicht gestattet, die Plattform in einer Weise zu nutzen, die Awaretrain oder Dritte stört oder sie behindert. Dazu gehört die Verwendung persönlicher Skripte oder Programme zum Hoch- oder Herunterladen großer Datenmengen oder zum übermäßigen Zugriff auf die Plattform.
4.8 Wenn Awaretrain eine (vermutete) rechtswidrige oder unbefugte Nutzung der Plattform beobachtet oder von einem Dritten benachrichtigt wird, hat Awaretrain das Recht, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die (vermutete) rechtswidrige oder unbefugte Nutzung zu stoppen. Darüber hinaus ist Awaretrain in solchen Fällen berechtigt, Dritte (einschließlich Behörden) mit den Kontaktinformationen des Kunden zu versorgen. 

Artikel 5 - Geistiges Eigentum & Inhalte

5.1 Die (digitalen) Informationen, die vom Kunden unter Verwendung einer der Dienstleistungen gespeichert oder verarbeitet werden, sind und bleiben Eigentum des Kunden (oder Eigentum der Lieferanten oder Lizenzgeber des Kunden). Soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, erhält Awaretrain eine beschränkte Lizenz, diese Informationen für die Erbringung der Dienstleistung zu verwenden.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich in einem von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Dokument vereinbart, möchten beide Parteien keine Übertragung von geistigem Eigentum bewirken. Die Dienstleistungen und alle anderen von Awaretrain bereitgestellten Informationen oder Software sind geistiges Eigentum von Awaretrain oder dessen Lizenzgeber(n). Keines dieser Elemente darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Awaretrain kopiert oder verwendet werden, es sei denn, dies ist nach der Vereinbarung und dem zwingenden Recht zulässig.
5.3 Bei Abschluss der Vereinbarung gewährt Awaretrain dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung einer oder mehrerer der vereinbarten Dienstleistungen. Diese Lizenz wird für die Dauer der Vereinbarung erteilt. Diese Lizenz beinhaltet nicht das Recht, die Dienstleistungen, Software oder Informationen in irgendeiner Weise unterzulizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig zu vervielfältigen oder offenzulegen, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Wenn ein Bericht oder ein Audit ergibt, dass der Zugriff auf die Inhalte oder die Anzahl der Personen, die die Inhalte verwenden, nicht in Übereinstimmung mit der Vereinbarung ist und dass der Kunde zu geringe Gebühren gezahlt hat, zahlt der Kunde Awaretrain auch alle unterbezahlten Gebühren auf der Grundlage der in der Vereinbarung festgelegten Geschäftsbedingungen und anfänglichen Laufzeit.
5.5 Sollten die Parteien vereinbaren, dass Awaretrain bestimmte Inhalte zur Verfügung stellt, die vom Kunden verwendet werden sollen (auf seinem eigenen oder einem Lernmanagementsystem eines Drittanbieters oder in irgendeiner anderen Weise), dann:
       a. Werden die Parteien die Art und Weise der Nutzung der Inhalte und die Anzahl der Personen vereinbaren, die die Inhalte verwenden dürfen. Der Kunde wird Awaretrain nach besten Kräften über seine Absichten für der Inhalte und die Anzahl der Personen informieren, die sie verwenden werden. Awaretrain ist nicht verpflichtet, jegliche Art von Unterstützung in Bezug auf das Lernmanagementsystem oder die Lernplattform des Kunden (oder des Drittanbieters) anzubieten oder bereitzustellen, auf der die Inhalte verwendet werden.
       b. Auf Verlangen wird der Kunde Awaretrain einen detaillierten Bericht mit den Informationen zur Verfügung stellen, die Awaretrain benötigt, um zu überprüfen, ob die Nutzung der Inhalte und die Anzahl der Personen, die die Inhalte verwenden, in Übereinstimmung mit dem, was vereinbart wurde, erfolgt. Darüber hinaus ist Awaretrain berechtigt, persönliche und vor Ort durchgeführte Audits oder Audits durch Dritte an den Aufzeichnungen und Systemen des Kunden durchzuführen, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherzustellen (einschließlich der Sicherstellung, dass die maximale Anzahl der Personen, die die Inhalte verwenden, nicht überschritten wurde).
       c. Wenn der von Awaretrain zur Verfügung gestellte Inhalt, wie in den vorhergehenden Absätzen beschrieben, nach der vereinbarten Laufzeit weiterhin genutzt wird, wird dies als eine Verlängerung der Vereinbarung für einen Zeitraum von einem Jahr mit der gleichen Anzahl von Nutzern und mit den gleichen (kommerziellen) Bedingungen wie die ursprüngliche Vereinbarung angesehen.

Artikel 6 - Datenschutz 

6.1 Die Erfüllung der Vereinbarung kann die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Awaretrain im Auftrag des Kunden beinhalten, wobei der Kunde als „Datenverantwortlicher“ und Awaretrain bv als „Auftragsverarbeiter“ gilt. Für den Fall, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien eine Datenverarbeitungsvereinbarung, in der die Parteien schriftlich die Bedingungen festlegen, unter denen Awaretrain diese personenbezogenen Daten verarbeitet.
6.2 Die Parteien müssen ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nachkommen. Der Kunde gewährleistet hiermit, dass der Inhalt, die Verwendung und/oder die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt.

Artikel 7 - Preise und Zahlung

7.1 Awaretrain wird alle geschuldeten Beträge wie im Angebot angegeben in Rechnung stellen und kann dies elektronisch tun. Einwände des Kunden gegen eine Rechnung (oder einen Rechnungsbetrag) setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Alle Rechnungen unterliegen einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, es sei denn, in der Rechnung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben oder eine andere Frist wurde schriftlich vereinbart.
7.2 Für den Fall, dass der Kunde eine Dienstleistung kauft, die auf der Grundlage der Anzahl der Benutzer in Rechnung gestellt wird (z. B. könnte dies der Fall sein, wenn Awaretrain eine Plattform bereitstellt), ist Awaretrain immer berechtigt, auf der Grundlage der maximalen Anzahl von Benutzern, die gleichzeitig die Plattform in einem Monat abonniert haben, eine Rechnung zu stellen. Solche abonnierten Benutzer umfassen nicht nur den „aktivierten“ Benutzern, sondern auch aus den „nicht aktivierten“ Benutzern in den Registerkartenkonten innerhalb der Plattform. Darüber hinaus ist es nicht relevant, ob solche abonnierten Benutzer die Plattform im betreffenden Monat tatsächlich genutzt haben.
7.3 Alle von Awaretrain angegebenen Preise sind in Euro (€) und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. 
7.4 Wird eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, erhält der Kunde weitere 14 Tage Zeit, um alle ausstehenden Beträge zu begleichen. Zahlt der Kunde den/die fälligen Betrag(e) nicht innerhalb der vorgenannten 14 Tage, gerät der Kunde automatisch in Verzug (ohne dass es einer förmlichen Verzugsmitteilung bedarf) und Awaretrain kann: (i) die Lieferung aller oder eines Teils der Dienstleistungen aussetzen und/oder (ii) den Anspruch auf Inkasso geltend machen, wobei der Kunde Awaretrain alle angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich aller Kosten und Gebühren von Rechtsanwälten und Experten, vollständig zu erstatten hat.
7.5 Awaretrain ist berechtigt, vereinbarte Preise und Gebühren jährlich aufgrund von Inflation, Kostensteigerung oder anderen Marktgegebenheiten mit maximal 5 % anzupassen. Für den Fall, dass Awaretrain die Preise jährlich um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
7.6 Alle Awaretrain geschuldeten Beträge sind sofort fällig und zahlbar, wenn der Kunde für zahlungsunfähig erklärt wird, der Kunde Zahlungseinstellung beantragt oder sie ihm gewährt wird, die Aktivitäten des Kunden eingestellt werden oder sein Geschäft abgewickelt wird.

Artikel 8 - Haftung

8.1 Die Gesamthaftung von Awaretrain für Verluste und/oder Schäden, die sich aus einer zurechenbaren Nichterfüllung der Vereinbarung, einer rechtswidrigen Handlung oder aus irgendeinem Rechtsgrund ergeben, ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der den Beträgen (ohne Mehrwertsteuer) entspricht, die der Kunde Awaretrain im Rahmen der entsprechenden Vereinbarung in den sechs (6) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlt hat. Die von Awaretrain zu zahlende Gesamtvergütung darf unter keinen Umständen einen Betrag von 25.000,- € pro Jahr übersteigen.
8.2 Awaretrain haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen oder Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
8.3 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall, dass die Schäden oder Verluste auf Vorsatz oder vorsätzliche Leichtfertigkeit seitens Awaretrain zurückzuführen sind. 
8.4 Awaretrain haftet nur für eine zurechenbare Nichterfüllung der Vereinbarung, wenn der Kunde Awaretrain unverzüglich schriftlich in Verzug bringt und Awaretrain eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes einräumt und Awaretrain seinen Verpflichtungen auch nach Ablauf dieser Frist schuldhaft nicht nachkommt. Die Verzugsmitteilung muss den Verstoß so umfassend und detailliert wie möglich beschreiben, um Awaretrain die Möglichkeit zu geben, angemessen zu reagieren. 
8.5 Damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht, muss der Kunde Awaretrain den Verlust immer so bald wie möglich nach Eintritt des Verlusts schriftlich melden. Jeder Schadensersatzanspruch gegen Awaretrain verjährt mit Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Anspruchsbeginn.
8.6 Awaretrain kann nicht verpflichtet werden, eine Verpflichtung aus der Vereinbarung zu erfüllen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt verhindert wird. Awaretrain haftet nicht für Verluste und/oder Schäden aufgrund höherer Gewalt. Höhere Gewalt liegt in jedem Fall vor, wenn Stromausfälle, Internetausfälle, Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur, Netzwerkangriffe (einschließlich D(DOS)-Angriffe), Angriffe durch Malware oder andere schädliche Software, Unruhen, Naturkatastrophen, Terror, Import- und Exportbarrieren, Streiks, Stagnation bei der Versorgung, Feuer, Überschwemmungen und jegliche Umstände vorliegen, durch die Awaretrain nicht leisten kann oder von seinen Lieferanten daran gehindert wird, unabhängig vom Grund.
8.7 Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Die Leistungen, die in diesem Fall von Awaretrain vor Eintritt der Situation höherer Gewalt und während der Situation höherer Gewalt erbracht wurden, werden anteilig vergütet.
8.8 Im Falle einer Kündigung durch den Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen die Erfüllung der Vereinbarung durch Awaretrain sind die bereits erbrachte Leistung und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht stornierbar.

Artikel 9 - Vertraulichkeit 

9.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten, Stillschweigen zu bewahren. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche gekennzeichnet wurden oder wenn der Empfänger weiß oder vernünftigerweise vermuten sollte, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt.
9.2 In Bezug auf die vertraulichen Informationen werden die Parteien:
       (i) Alle angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verwahrung oder Speicherung der vertraulichen Informationen gebührend berücksichtigen und dabei mindestens das gleiche Maß an Sicherheit gewährleisten, das sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen einhält;
       (ii) Die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die Erfüllung der Vereinbarung verwenden;
9.3 Beide Parteien werden ihren Mitarbeitern sowie von ihnen zur Erfüllung der Vereinbarung eingesetzten Dritten ebenfalls eine ähnliche Geheimhaltungspflicht auferlegen.
9.4 Vertrauliche Informationen können als Reaktion auf eine gültige gerichtliche oder andere behördliche Anordnung offengelegt werden, vorausgesetzt, dass (sofern durch eine solche Anordnung zulässig) die offenlegende Partei so bald wie möglich nach Erhalt der Anordnung benachrichtigt wird und ihr die Möglichkeit gegeben wird, einen Rechtsbehelf gegen eine solche Offenlegung einzulegen.
9.5 Informationen, die ansonsten vertrauliche Informationen wären, gelten nicht als vertraulich, wenn die empfangende Partei durch schriftliche Aufzeichnungen nachweist, dass die Informationen:
       a. von der empfangenden Vertragspartei rechtmäßig aus Quellen bezogen wurden, die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie Zeitungen, Patentdatenbanken oder informative Websites;
       b. von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, sofern der Dritte keine Geheimhaltungspflicht gegenüber der offenlegenden Partei verletzt;
       c. vor dem Datum, an dem sie von der offenlegenden Partei ausgestellt wurde, bereits im Besitz der empfangenden Partei waren; oder
       d. von der empfangenden Partei unabhängig und ohne die Verwendung von Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
9.6 Auf erstes Verlangen der offenlegenden Partei sowie unmittelbar nach Beendigung der Vereinbarung wird die empfangende Partei alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen vernichten oder löschen und auf Verlangen mitteilen, dass dies erfolgt ist.

Artikel 10 - Laufzeit und Kündigung

10.1 Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung oder der Annahme des Angebots und bleibt dann in Kraft, bis die Vereinbarung erfüllt ist, es sei denn, das Angebot legt etwas anderes fest.
10.2 Jede Partei kann die Vereinbarung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei:
       (i) die Zahlungseinstellung beantragt oder für zahlungsunfähig erklärt wird;
       (ii) aufgelöst ist oder anderweitig ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
10.3 Im Falle der Kündigung der Vereinbarung werden die Awaretrain vom Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig (unabhängig vom Grund der Kündigung). 

Artikel 11 - Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1 Awaretrain kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Awaretrain wird die Änderungen oder Ergänzungen dem Kunden mindestens dreißig Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail mitteilen, damit der Kunde sie zur Kenntnis nehmen kann. 
11.2 Widerspricht der Kunde den Änderungen, wird Awaretrain die Änderung erneut prüfen und zurückziehen, wenn sie den Widerspruch als begründet erachtet. Beschließt Awaretrain jedoch, die Änderungen trotz des Widerspruchs umzusetzen, hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Nach Inkrafttreten der Änderungen gilt die Annahme der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden als erfolgt.

Artikel 12 - Sonstiges 

12.1 Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutsches Recht. 
12.2 Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Vereinbarung bemühen sich die Parteien in angemessener Weise, in gegenseitigem Benehmen zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Soweit die zwingenden Rechtsvorschriften nichts anderes vorschreiben, sind alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, dem zuständigen deutschen Gericht am Hauptgeschäftssitz von Awaretrain vorzulegen. 
12.3 Awaretrain kann seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung auf einen Dritten übertragen, der Awaretrain oder seine Geschäftstätigkeit erwirbt. 
12.4 Der Kunde wird Awaretrain unverzüglich über jede Änderung des Namens, der (Post-)Adresse, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und anderer Informationen und Details informieren, die für die Erfüllung der Vereinbarung relevant sind.
12.5 Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und durchsetzbar. Wenn ein Gericht feststellt, dass eine Bestimmung der Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, aber durch die Einschränkung einer solchen Bestimmung gültig und durchsetzbar wird, dann gilt diese Bestimmung als so eingeschränkt geschrieben, ausgelegt und durchgesetzt. Wenn ein Gericht feststellt, dass eine Bestimmung der Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wenden sich Awaretrain und der Kunde an einander, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ersetzt. Diese neue Bestimmung soll der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so ähnlich sein, wie es rechtlich möglich ist.